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Allgemeine Gastaufnahmebedingungen (AGB) – FeWo NordSeeHund

Vermieter: Wilfried Lohmeyer, Von-Thünen-Str. 39, 26316 Varel

§ 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich (per E-Mail) bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung (mit Rechnung und Hausordnung) auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 Mietgegenstand

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft:
FeWo NordSeeHund, Alter Warf 2, 26316 Varel.
Es gilt die in der Wohnung ausliegende Hausordnung.
(2) Das Mietobjekt besteht aus Wohnzimmer mit integrierter Küche und integriertem Esszimmer, 2 Schlafzimmern, 1 Bad mit Dusche, 3 möblierten Terrassen, eingezäuntem Garten und PKW-Stellplatz. Alle Räume sind vollständig eingerichtet und möbliert.
(3) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen:
PKW-Stellplatz
eingezäunter Garten
(5) Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§ 4 Mietzeit, An- und Abreise

(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom Anreisetag bis zum Abreisetag an den Mieter vermietet. An- und Abreisedatum werden in der Buchungsbestätigung genannt.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein, in einem ordnungsgemäßen Zustand und mit gewaschenem und eingeräumten Geschirr an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 5 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Mietpreis und Mietdauer sind der Buchungsbestätigung oder Rechnung zu entnehmen.
Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, WLAN, Telefon (Inland), Bettwäsche und Handtücher sind im genannten Mietpreis enthalten, ebenso die Kosten der Reinigung.
(2) Bezahlung:
50 % des genannten Mietpreises sind sofort, 50 % sind spätestens 21 Tage vor Anreise auf das in der Rechnung genannte Konto des Vermieters zu bezahlen.

§ 6 Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN

(1) Gestattung der Nutzung
Der Vermieter betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der FeWo eine Nutzung des WLAN- Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.
Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.
(2) Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzernamen sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern.
(3) Hinweise, Gefahren der WLAN- Nutzung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
(4) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen,
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen,
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten,
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten,
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

§ 7 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Stornierung (Kündigung)

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn: Pauschale 50,00 €
  • 120 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • 59 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70 % des Mietpreises
  • ansonsten (unter 21 Tage vor Mietbeginn) 90 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, sollte dies gelingen fällt für den Mieter lediglich eine Aufwandspauschale von 50,00 € an. Angezahlte Beträge, abzüglich der Aufwandspauschale, werden dem Mieter erstattet, sobald der Ersatzmieter seine Anzahlung geleistet hat.
(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.
(3) Tritt oder bricht der Mieter den Aufenthalt später/vorzeitig an/ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
(5) Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten falls die Unterkunft durch Fremdeinwirkung nicht bezugsfähig ist. In diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Weitere Ansprüche des Mieters werden von den Parteien einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/ oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet in vollem Umfang für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/ oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet. Bei einer Belegung mit Tier, haftet der Mieter im vollen Umfang für durch das Tier herbeigeführte Schäden. Tiere dürfen nicht über einen längeren Zeitraum in der Wohnung verbleiben und sie sind von Betten fernzuhalten. Für die Beseitigung von Verschmutzungen, die über den Grad der normalen Verschmutzung durch Mensch und Tier hinaus entstehen, kommt im vollen Umfang der Mieter auf. Sollte durch Beschädigung/Verschmutzung über Maße eine Weitervermietung nicht stattfinden können, haftet der Mieter für den Mietausfall und damit verbundener Schadensersatzansprüche Dritter im vollen Umfang.
(4) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt! Geraucht werden darf auf den Terrassen und im Garten.
(5) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese wurde vor Vertragsabschluss auf der Homepage vom Mieter eingesehen und akzeptiert, nach Vertragsabschluss per E-Mail zugesandt und liegt im Mietobjekt aus.
(6) Das Mietverhältnis gilt für die angegebene Zeit und für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personen. Nicht in der Buchungsbestätigung gemeldete Personen (auch Kinder) besitzen kein Wohn- und Aufenthaltsrecht. Der Mieter bestätigt ausdrücklich den Erhalt der Hausordnung und der AGB.
Ein schwerwiegender oder wiederholter einfacher Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung hat die sofortige Kündigung des Mietvertrages zur Folge ohne Anspruch seitens des Mieters auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
(7) Ein Stellplatz für einen PKW steht dem Mieter zur Verfügung. Die Benutzung geschieht auf eigenes Risiko. Dies gilt auch für auf dem Grundstück abgestellte Fahrräder. Größere oder zusätzliche Pkws müssen an der öffentlichen Straße geparkt werden.
(8) Eine Weitervermietung oder Untervermietung des Mietobjektes an Dritte, ohne Einvernehmen des Vermieters, ist nicht gestattet.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
(2) Im Rahmen unserer Vermietung sind wir verpflichtet, zwecks Erhebung des Kurbeitrags Daten des Mieters und weiterer Gäste zu erheben und an die Kurverwaltung Dangast (Eigenbetrieb der Stadt Varel) zu übermitteln.

§ 10 Haftung

(1) Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. (2) Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

(3) Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
(4) Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
(5) Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters, Amtsgericht Varel Schloßplatz 7 26316 Varel